BGH revolutioniert Totalschaden-Bewertung: Das ändert sich 2025
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil VI ZR 12/23 die bisherige 130%-Regel bei Totalschäden grundlegend gelockert. Als KFZ-Sachverständiger erkläre ich Ihnen, was das für Sie als Unfallgeschädigten bedeutet.
Die alte 130%-Regel ist Geschichte
Früher (bis 2024):
Automatischer Totalschaden bei: Reparaturkosten über 130% des Wiederbeschaffungswerts
Problem: Viele reparierbare Fahrzeuge wurden vorschnell abgeschrieben
Folge:** Geschädigte erhielten oft weniger als bei einer Reparatur
Neu (ab 2025):
Einzelfallprüfung: Jeder Fall wird individuell bewertet
Wirtschaftlichkeit: Mehrere Faktoren entscheiden über Totalschaden
Geschädigtenfreundlich:** Mehr Wahlmöglichkeiten für Betroffene
Die neuen Bewertungskriterien im Detail
1. Erweiterte Wirtschaftlichkeitsprüfung
Berücksichtigt werden nun:
- Wiederbeschaffungskosten (Kaufpreis + Nebenkosten)
- Restwert des beschädigten Fahrzeugs
- Merkantiler Minderwert nach Reparatur
- Besondere Umstände des Einzelfalls
- Verfügbarkeit von Ersatzteilen
- Reparaturmöglichkeiten in der Region
2. Besondere Umstände, die für Reparatur sprechen
- Liebhaberfahrzeug: Oldtimer, seltene Modelle
- Emotionaler Wert: Familienauto, erstes eigenes Fahrzeug
- Individuelle Ausstattung: Umbauten, Sonderausstattung
- Besondere Nutzung: Behindertengerechte Umbauten
- Geringe Laufleistung: Untypisch wenig gefahrene Fahrzeuge
Praktische Auswirkungen für Unfallgeschädigte
Beispielfall 1: BMW 3er (5 Jahre, 80.000 km)
Situation:
- Wiederbeschaffungswert: 25.000€
- Reparaturkosten: 35.000€ (140% des Werts)
- Restwert: 8.000€
- Merkantiler Minderwert nach Reparatur: 4.000€
Früher: Automatischer Totalschaden
Heute: Reparatur kann wirtschaftlich sein, wenn Wiederbeschaffung schwierig
Beispielfall 2: Oldtimer Porsche 911
Situation:**
- Wiederbeschaffungswert: 80.000€
- Reparaturkosten: 120.000€ (150% des Werts)
- Liebhaberwert und Originalität
Neue Rechtslage: Reparatur kann trotz hoher Kosten wirtschaftlich sein
Das 3-Stufen-Modell der neuen Bewertung
Stufe 1: Grundprüfung
Überschreiten die Reparaturkosten 130% des Wiederbeschaffungswerts?
Nein: Reparatur ist wirtschaftlich
Ja: Weiter zu Stufe 2
Stufe 2: Einzelfallprüfung
Liegen besondere Umstände vor, die für eine Reparatur sprechen?
Ja: Detailprüfung in Stufe 3
Nein:** Wahrscheinlich Totalschaden
Stufe 3: Gesamtwirtschaftlichkeit
Ist die Reparatur unter Berücksichtigung aller Faktoren wirtschaftlich vertretbar?
Berechnung:** (Reparaturkosten + Minderwert) vs. (Wiederbeschaffungskosten – Restwert)
Ihre Rechte als Geschädigter
Freie Entscheidung bei grenzwertigen Fällen
Sie können wählen zwischen:
- Reparatur (fiktive oder tatsächliche Abrechnung)
- Totalschaden-Abwicklung mit Wiederbeschaffung
- Totalschaden mit Nutzung des Restwerts
Anspruch auf zwei Gutachten
Reparaturgutachten: Detaillierte Kostenermittlung
Totalschaden-Gutachten: Wiederbeschaffungswert und Restwert
Vergleich:** Wirtschaftlichste Lösung ermitteln
Vorsicht vor Versicherungstricks
Typische Aussagen und ihre Bedeutung:
- “Das ist ein klarer Totalschaden” → Lassen Sie prüfen!
- “Eine Reparatur lohnt sich nicht” → Oft falsch bei besonderen Fahrzeugen
- “Der Wiederbeschaffungswert ist zu niedrig angesetzt” → Häufiger Streitpunkt
- “Sie müssen den Restwert nehmen” → Nur bei echtem Totalschaden
Besonderheiten bei E-Fahrzeugen
Neue BGH-Rechtsprechung zu Elektroautos:
- Batterieprüfung: Obligatorisch nach Unfällen
- Höhere Reparaturkosten: Werden von Gerichten anerkannt
- Spezialisierte Werkstätten: Rechtfertigen Mehrkosten
- Restwert-Problem: Batterien oft wirtschaftlicher Totalschaden
Regionale Besonderheiten in OWL
OLG Hamm-Rechtsprechung für Bielefeld:
- Großzügige Auslegung der neuen BGH-Rechtsprechung
- Anerkennung emotionaler Werte bei Familienfahrzeugen
- Berücksichtigung regionaler Verfügbarkeit von Ersatzfahrzeugen
- Faire Bewertung bei Liebhaberfahrzeugen
Professionelle Totalschaden-Bewertung in Bielefeld
Die neue Rechtslage erfordert eine noch sorgfältigere Prüfung jedes Einzelfalls. Als erfahrener KFZ-Sachverständiger erstelle ich Ihnen beide Gutachten-Varianten und empfehle die wirtschaftlich beste Lösung.
Meine Leistungen für Sie:
- Reparaturkostenermittlung nach neuester Rechtsprechung
- Fundierte Wiederbeschaffungswert-Ermittlung
- Prüfung besonderer Umstände Ihres Fahrzeugs
- Vergleichsrechnung Reparatur vs. Totalschaden
- Rechtssichere Dokumentation für Ihre Versicherung
- Persönliche Beratung zur optimalen Schadensabwicklung