BGH lockert 130%-Regel: Wann lohnt sich die Reparatur statt Totalschaden? Neue Rechtsprechung 2025 erklärt vom KFZ-Sachverständigen.

BGH revolutioniert Totalschaden-Bewertung: Das ändert sich 2025

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil VI ZR 12/23 die bisherige 130%-Regel bei Totalschäden grundlegend gelockert. Als KFZ-Sachverständiger erkläre ich Ihnen, was das für Sie als Unfallgeschädigten bedeutet.

Die alte 130%-Regel ist Geschichte

Früher (bis 2024):

Automatischer Totalschaden bei: Reparaturkosten über 130% des Wiederbeschaffungswerts
Problem: Viele reparierbare Fahrzeuge wurden vorschnell abgeschrieben
Folge:** Geschädigte erhielten oft weniger als bei einer Reparatur

Neu (ab 2025):

Einzelfallprüfung: Jeder Fall wird individuell bewertet
Wirtschaftlichkeit: Mehrere Faktoren entscheiden über Totalschaden
Geschädigtenfreundlich:** Mehr Wahlmöglichkeiten für Betroffene

Die neuen Bewertungskriterien im Detail

1. Erweiterte Wirtschaftlichkeitsprüfung

Berücksichtigt werden nun:

  • Wiederbeschaffungskosten (Kaufpreis + Nebenkosten)
  • Restwert des beschädigten Fahrzeugs
  • Merkantiler Minderwert nach Reparatur
  • Besondere Umstände des Einzelfalls
  • Verfügbarkeit von Ersatzteilen
  • Reparaturmöglichkeiten in der Region

2. Besondere Umstände, die für Reparatur sprechen

  • Liebhaberfahrzeug: Oldtimer, seltene Modelle
  • Emotionaler Wert: Familienauto, erstes eigenes Fahrzeug
  • Individuelle Ausstattung: Umbauten, Sonderausstattung
  • Besondere Nutzung: Behindertengerechte Umbauten
  • Geringe Laufleistung: Untypisch wenig gefahrene Fahrzeuge

Praktische Auswirkungen für Unfallgeschädigte

Beispielfall 1: BMW 3er (5 Jahre, 80.000 km)

Situation:

  • Wiederbeschaffungswert: 25.000€
  • Reparaturkosten: 35.000€ (140% des Werts)
  • Restwert: 8.000€
  • Merkantiler Minderwert nach Reparatur: 4.000€

Früher: Automatischer Totalschaden
Heute: Reparatur kann wirtschaftlich sein, wenn Wiederbeschaffung schwierig

Beispielfall 2: Oldtimer Porsche 911

Situation:**

  • Wiederbeschaffungswert: 80.000€
  • Reparaturkosten: 120.000€ (150% des Werts)
  • Liebhaberwert und Originalität

Neue Rechtslage: Reparatur kann trotz hoher Kosten wirtschaftlich sein

Das 3-Stufen-Modell der neuen Bewertung

Stufe 1: Grundprüfung

Überschreiten die Reparaturkosten 130% des Wiederbeschaffungswerts?
Nein: Reparatur ist wirtschaftlich
Ja: Weiter zu Stufe 2

Stufe 2: Einzelfallprüfung

Liegen besondere Umstände vor, die für eine Reparatur sprechen?
Ja: Detailprüfung in Stufe 3
Nein:** Wahrscheinlich Totalschaden

Stufe 3: Gesamtwirtschaftlichkeit

Ist die Reparatur unter Berücksichtigung aller Faktoren wirtschaftlich vertretbar?
Berechnung:** (Reparaturkosten + Minderwert) vs. (Wiederbeschaffungskosten – Restwert)

Ihre Rechte als Geschädigter

Freie Entscheidung bei grenzwertigen Fällen

Sie können wählen zwischen:

  • Reparatur (fiktive oder tatsächliche Abrechnung)
  • Totalschaden-Abwicklung mit Wiederbeschaffung
  • Totalschaden mit Nutzung des Restwerts

Anspruch auf zwei Gutachten

Reparaturgutachten: Detaillierte Kostenermittlung
Totalschaden-Gutachten: Wiederbeschaffungswert und Restwert
Vergleich:** Wirtschaftlichste Lösung ermitteln

Vorsicht vor Versicherungstricks

Typische Aussagen und ihre Bedeutung:

  • “Das ist ein klarer Totalschaden” → Lassen Sie prüfen!
  • “Eine Reparatur lohnt sich nicht” → Oft falsch bei besonderen Fahrzeugen
  • “Der Wiederbeschaffungswert ist zu niedrig angesetzt” → Häufiger Streitpunkt
  • “Sie müssen den Restwert nehmen” → Nur bei echtem Totalschaden

Besonderheiten bei E-Fahrzeugen

Neue BGH-Rechtsprechung zu Elektroautos:

  • Batterieprüfung: Obligatorisch nach Unfällen
  • Höhere Reparaturkosten: Werden von Gerichten anerkannt
  • Spezialisierte Werkstätten: Rechtfertigen Mehrkosten
  • Restwert-Problem: Batterien oft wirtschaftlicher Totalschaden

Regionale Besonderheiten in OWL

OLG Hamm-Rechtsprechung für Bielefeld:

  • Großzügige Auslegung der neuen BGH-Rechtsprechung
  • Anerkennung emotionaler Werte bei Familienfahrzeugen
  • Berücksichtigung regionaler Verfügbarkeit von Ersatzfahrzeugen
  • Faire Bewertung bei Liebhaberfahrzeugen

Professionelle Totalschaden-Bewertung in Bielefeld

Die neue Rechtslage erfordert eine noch sorgfältigere Prüfung jedes Einzelfalls. Als erfahrener KFZ-Sachverständiger erstelle ich Ihnen beide Gutachten-Varianten und empfehle die wirtschaftlich beste Lösung.

Meine Leistungen für Sie:

  • Reparaturkostenermittlung nach neuester Rechtsprechung
  • Fundierte Wiederbeschaffungswert-Ermittlung
  • Prüfung besonderer Umstände Ihres Fahrzeugs
  • Vergleichsrechnung Reparatur vs. Totalschaden
  • Rechtssichere Dokumentation für Ihre Versicherung
  • Persönliche Beratung zur optimalen Schadensabwicklung

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