Fragen und Antworten

Ihr Kfz Gutachter in Bielefeld und Umgebung

Häufige Fragen zum Unfallgutachten?

Wer trägt die Kosten für das Gutachten?
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind, übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für das Unfallgutachten.
Nein, das Fahrzeug sollte vor der Reparatur unbedingt begutachtet werden, um alle Schäden zu dokumentieren. Eine frühzeitige Reparatur könnte dazu führen, dass wichtige Beweise verloren gehen.
Im Falle eines Totalschadens ermittle ich den Restwert und den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs. Diese Werte bilden die Grundlage für Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung.
Ein Unfallgutachten ist unverzichtbar, wenn:
-Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden und Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen möchten.
-Der Schaden umfangreich ist und über eine einfache Kostenschätzung hinausgeht. -Sie ein objektives Gutachten als Beweismittel für eine rechtliche Auseinandersetzung benötigen
Ein Unfallgutachten umfasst sämtliche Schäden am Fahrzeug, darunter:
-Sichtbare Karosserieschäden (z. B. Dellen, Kratzer, Lackschäden).
-Strukturelle Schäden am Rahmen oder an tragenden Teilen.
-Verdeckte Schäden an Elektronik, Sensorik oder Antriebskomponenten.
-Sekundäre Schäden, wie beispielsweise Folgeschäden durch den Unfall.
Sollte die gegnerische Versicherung das Gutachten anzweifeln oder Nachfragen haben, unterstütze ich Sie dabei, die strittigen Punkte zu klären. Meine Gutachten sind nach aktuellen Standards erstellt und werden in der Regel problemlos anerkannt. Sollte es dennoch zu einem Rechtsstreit kommen, können meine Gutachten als gerichtsfeste Beweismittel verwendet werden.
Ein Kostenvoranschlag wird oft von Werkstätten erstellt und enthält lediglich die geschätzten Reparaturkosten. Ein Unfallgutachten hingegen ist deutlich umfangreicher und umfasst:
-Technische Analyse des Schadens.
-Bewertung des Restwerts und Wiederbeschaffungswerts.
-Dokumentation von Wertminderungen.
-Ein Gutachten ist für die Regulierung mit der Versicherung meist zwingend erforderlich.
Bei kleineren Schäden unterhalb der Bagatellgrenze (ca. 750 bis 1.000 €) reicht oft ein Kostenvoranschlag. Ein Gutachten ist jedoch sinnvoll, wenn:
=Zweifel an der Bagatellschadengrenze bestehen.
-Versteckte Schäden vermutet werden.
-Eine Wertminderung am Fahrzeug zu erwarten ist.
Muss ich das Unfallgutachten direkt an die Versicherung senden? Nein, als unabhängiger Sachverständiger kann ich das Gutachten auf Wunsch direkt an die Versicherung weiterleiten. Dadurch wird der Prozess für Sie vereinfacht und beschleunigt.
Falls der Unfallverursacher Fahrerflucht begangen hat, ist ein Unfallgutachten besonders wichtig, um den Schaden für Ihre Versicherung oder die Regulierung über den Entschädigungsfonds der Verkehrsopferhilfe zu dokumentieren.
Bei Leasingfahrzeugen oder finanzierten Fahrzeugen sind die Anforderungen oft strenger. In einem Unfallgutachten berücksichtige ich:
-Etwaige Restwertvereinbarungen.
-Vorgaben des Leasinggebers oder der finanzierenden Bank.
-Die Einhaltung von Herstellervorgaben bei Reparaturentscheidungen.
Ja, sobald das Gutachten erstellt und an die Versicherung übermittelt wurde, können Sie die Reparatur in Auftrag geben. Ich empfehle Ihnen jedoch, die Freigabe der Versicherung abzuwarten, um sicherzugehen, dass alle Kosten übernommen werden.
Bei einem Totalschaden ermittele ich:
-Den Restwert Ihres Fahrzeugs.
-Den Wiederbeschaffungswert, um ein vergleichbares Fahrzeug zu erwerben.
Die Versicherung gleicht die Differenz zwischen diesen beiden Werten aus. Ein detailliertes Gutachten ist hier besonders wichtig, um den Wiederbeschaffungswert korrekt zu bemessen.
Wenn Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt sind, trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten. Sollten Sie eine Teilschuld haben, kläre ich gerne mit Ihnen, welche Kosten übernommen werden und welche eventuell selbst getragen werden müssen.

Wann benötige ich ein Unfallgutachten?

Wann benötigen Sie ein Unfallgutachten?
Ein Unfallgutachten ist in vielen Situationen unverzichtbar:
Unverschuldeter Unfall: Wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen, benötigen Sie ein Gutachten, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen.
Unklarer Unfallhergang: Ein detailliertes Gutachten hilft, die Beweislage zu sichern und Streitigkeiten zu klären.
Höhere Schadenssumme: Sobald der Schaden die Bagatellgrenze von etwa 750–1.000 Euro übersteigt, wird ein Gutachten notwendig.
Verdacht auf verdeckte Schäden: Oft sind Schäden im ersten Moment nicht sichtbar. Ein Gutachten deckt solche Mängel auf.
Totalschaden: Zur Ermittlung des Restwerts und Wiederbeschaffungswerts ist ein Gutachten unerlässlich.in Unfallgutachten?

Häufige Fragen zum Wertgutachten?

Wie unterscheidet sich ein Wertgutachten von einer einfachen Fahrzeugbewertung?
Eine Fahrzeugbewertung gibt meist nur eine grobe Schätzung des Fahrzeugwerts auf Basis allgemeiner Daten. Ein Wertgutachten hingegen ist eine detaillierte und rechtssichere Dokumentation, die den spezifischen Zustand und Marktwert Ihres Fahrzeugs berücksichtigt.
Die Begutachtung dauert in der Regel etwa 1 bis 2 Stunden. Das fertige Gutachten stelle ich Ihnen in der Regel innerhalb von 48 Stunden zur Verfügung.
Ja, ein Wertgutachten kann auch für beschädigte Fahrzeuge erstellt werden, etwa zur Ermittlung des Restwerts oder bei einem geplanten Verkauf.
In bestimmten Fällen, z. B. bei Geschäftsfahrzeugen, können die Kosten für ein Wertgutachten steuerlich geltend gemacht werden. Ich empfehle Ihnen, dies mit Ihrem Steuerberater abzuklären.
Da sich die Marktwerte von Oldtimern aufgrund von Trends und Nachfrage schnell ändern können, ist eine Aktualisierung alle zwei bis drei Jahre empfehlenswert – oder vor einem geplanten Verkauf.

Häufige Fragen zur Beweissicherung

Wie schnell sollte eine Beweissicherung erfolgen?
Eine Beweissicherung sollte so früh wie möglich durchgeführt werden, idealerweise direkt nach dem Vorfall. Je länger man wartet, desto größer ist die Gefahr, dass Spuren verloren gehen oder manipuliert werden.
Ja, besonders bei Streitigkeiten über Bagatellschäden kann eine präzise Beweissicherung helfen, Missverständnisse oder ungerechtfertigte Forderungen zu klären.
Bei unverschuldeten Unfällen übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten. In anderen Fällen können die Kosten als Teil der rechtlichen oder versicherungstechnischen Klärung erstattet werden.
Ja, die Beweissicherung durch das DS Sachverständigenbüro ist rechtssicher und kann als Beweismittel vor Gericht oder bei Versicherungen genutzt werden.
Bringen Sie alle relevanten Dokumente mit, z. B. Unfallberichte, Fotos vom Unfallort oder Reparaturrechnungen. Ich unterstütze Sie dabei, alle benötigten Informationen zusammenzustellen.

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