Nutzungsausfall ohne Ersatzfahrzeug: OLG Düsseldorf stärkt Geschädigte
Neue Rechtsprechung zum Nutzungsausfallschaden – Wichtig für alle Unfallbeteiligten
Veröffentlicht am: 16. September 2025
Autor: DS Sachverständigenbüro Bielefeld
Wegweisendes Urteil des OLG Düsseldorf
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 8. November 2023 (Az. I-1 U 85/23) entschieden: Geschädigte können auch dann Nutzungsausfall geltend machen, wenn sie bewusst auf ein Ersatzfahrzeug verzichten. Dies stärkt die Position von Unfallgeschädigten erheblich.
Was ist Nutzungsausfall?
Nutzungsausfall ist die Entschädigung dafür, dass Sie Ihr beschädigtes Fahrzeug während der Reparaturzeit oder bis zur Ersatzbeschaffung nicht nutzen können. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp und wird in Tagessätzen berechnet.
Die bisherige Rechtslage
Frühere Rechtsprechung war uneinheitlich:
– Manche Gerichte: Kein Nutzungsausfall ohne Ersatzfahrzeug
– Andere Gerichte: Nutzungsausfall auch ohne Mietwagen möglich
– Versicherungen nutzten diese Unklarheit zu ihren Gunsten
Das neue Urteil im Detail
Sachverhalt:
– Geschädigter verzichtete bewusst auf Mietwagen
– Nutzte öffentliche Verkehrsmittel und Fahrgemeinschaften
– Versicherung wollte Nutzungsausfall komplett streichen
Entscheidung des OLG Düsseldorf:
– Nutzungsausfall steht auch ohne Ersatzfahrzeug zu
– Entscheidend ist der objektive Nutzungsausfall
– Subjektive Gründe für Verzicht auf Mietwagen sind unerheblich
Praktische Auswirkungen
Für Geschädigte bedeutet das:
– Mehr Flexibilität nach Unfällen
– Keine Zwang zum teuren Mietwagen
– Dennoch volle Entschädigung möglich
Typische Nutzungsausfallsätze in der Region Bielefeld:
Fahrzeugklasse | Tagessatz |
|
— |
Kleinwagen | 23-29 € |
Kompaktklasse | 31-39 € |
Mittelklasse | 42-50 € |
Oberklasse | 65-89 € |
Luxusklasse | 95-130 € |
Rechenbeispiel aus der Praxis
Fall: VW Golf (Kompaktklasse) nach Unfall 14 Tage in Reparatur
– Nutzungsausfall: 14 Tage × 35 € = 490 €
– Ersparnis Mietwagen: 14 Tage × 45 € = 630 €
– Vorteil für Geschädigten: 490 € Entschädigung + 630 € gesparte Mietwagenkosten
Wichtige Voraussetzungen
Damit Sie Nutzungsausfall geltend machen können:
1. Fremdverschulden: Der Unfall muss durch Dritte verursacht sein
2. Reparaturfähigkeit: Das Fahrzeug muss repariert werden oder Totalschaden vorliegen
3. Notwendigkeit: Sie müssen normalerweise auf das Fahrzeug angewiesen sein
4. Zeitraum: Nur für die tatsächliche Reparatur-/Wiederbeschaffungszeit
Häufige Fehler vermeiden
Das sollten Sie beachten:
– Reparatur sofort in Auftrag geben (keine Verzögerung)
– Werkstatt-Termine einhalten
– Bei Totalschaden: zügige Fahrzeugsuche
– Schadensmeldung nicht verschleppen
Unser Service für Sie in Bielefeld
Als erfahrener KFZ-Sachverständiger unterstützen wir Sie bei:
– Ermittlung des korrekten Nutzungsausfallsatzes
– Berechnung der Ausfallzeit
– Verhandlung mit der Versicherung
– Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Praxis-Tipp
Dokumentieren Sie:
– Reparaturauftrag mit Datum
– Werkstatt-Termine und Verzögerungen
– Abholung des reparierten Fahrzeugs
– Bei Totalschaden: Fahrzeugsuche und Kaufvertrag
Fazit
Das OLG Düsseldorf-Urteil ist ein wichtiger Erfolg für Unfallgeschädigte. Sie müssen nicht mehr zwischen Mietwagen und Nutzungsausfall wählen – die Entscheidung liegt bei Ihnen. Lassen Sie sich von Ihrer Versicherung nicht unter Druck setzen.
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