OLG Düsseldorf: Nutzungsausfall auch ohne Mietwagen möglich. Mehr Flexibilität für Unfallgeschädigte.
Nutzungsausfall ohne Ersatzfahrzeug: OLG Düsseldorf stärkt Geschädigte

Nutzungsausfall ohne Ersatzfahrzeug: OLG Düsseldorf stärkt Geschädigte

Neue Rechtsprechung zum Nutzungsausfallschaden – Wichtig für alle Unfallbeteiligten

Veröffentlicht am: 16. September 2025

Autor: DS Sachverständigenbüro Bielefeld


Wegweisendes Urteil des OLG Düsseldorf

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 8. November 2023 (Az. I-1 U 85/23) entschieden: Geschädigte können auch dann Nutzungsausfall geltend machen, wenn sie bewusst auf ein Ersatzfahrzeug verzichten. Dies stärkt die Position von Unfallgeschädigten erheblich.

Was ist Nutzungsausfall?

Nutzungsausfall ist die Entschädigung dafür, dass Sie Ihr beschädigtes Fahrzeug während der Reparaturzeit oder bis zur Ersatzbeschaffung nicht nutzen können. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp und wird in Tagessätzen berechnet.

Die bisherige Rechtslage

Frühere Rechtsprechung war uneinheitlich:

– Manche Gerichte: Kein Nutzungsausfall ohne Ersatzfahrzeug

– Andere Gerichte: Nutzungsausfall auch ohne Mietwagen möglich

– Versicherungen nutzten diese Unklarheit zu ihren Gunsten

Das neue Urteil im Detail

Sachverhalt:

– Geschädigter verzichtete bewusst auf Mietwagen

– Nutzte öffentliche Verkehrsmittel und Fahrgemeinschaften

– Versicherung wollte Nutzungsausfall komplett streichen

Entscheidung des OLG Düsseldorf:

– Nutzungsausfall steht auch ohne Ersatzfahrzeug zu

– Entscheidend ist der objektive Nutzungsausfall

– Subjektive Gründe für Verzicht auf Mietwagen sind unerheblich

Praktische Auswirkungen

Für Geschädigte bedeutet das:

– Mehr Flexibilität nach Unfällen

– Keine Zwang zum teuren Mietwagen

– Dennoch volle Entschädigung möglich

Typische Nutzungsausfallsätze in der Region Bielefeld:

Fahrzeugklasse Tagessatz








Kleinwagen 23-29 €
Kompaktklasse 31-39 €
Mittelklasse 42-50 €
Oberklasse 65-89 €
Luxusklasse 95-130 €

Rechenbeispiel aus der Praxis

Fall: VW Golf (Kompaktklasse) nach Unfall 14 Tage in Reparatur

Nutzungsausfall: 14 Tage × 35 € = 490 €

Ersparnis Mietwagen: 14 Tage × 45 € = 630 €

Vorteil für Geschädigten: 490 € Entschädigung + 630 € gesparte Mietwagenkosten

Wichtige Voraussetzungen

Damit Sie Nutzungsausfall geltend machen können:

1. Fremdverschulden: Der Unfall muss durch Dritte verursacht sein

2. Reparaturfähigkeit: Das Fahrzeug muss repariert werden oder Totalschaden vorliegen

3. Notwendigkeit: Sie müssen normalerweise auf das Fahrzeug angewiesen sein

4. Zeitraum: Nur für die tatsächliche Reparatur-/Wiederbeschaffungszeit

Häufige Fehler vermeiden

Das sollten Sie beachten:

– Reparatur sofort in Auftrag geben (keine Verzögerung)

– Werkstatt-Termine einhalten

– Bei Totalschaden: zügige Fahrzeugsuche

– Schadensmeldung nicht verschleppen

Unser Service für Sie in Bielefeld

Als erfahrener KFZ-Sachverständiger unterstützen wir Sie bei:

– Ermittlung des korrekten Nutzungsausfallsatzes

– Berechnung der Ausfallzeit

– Verhandlung mit der Versicherung

– Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Praxis-Tipp

Dokumentieren Sie:

– Reparaturauftrag mit Datum

– Werkstatt-Termine und Verzögerungen

– Abholung des reparierten Fahrzeugs

– Bei Totalschaden: Fahrzeugsuche und Kaufvertrag

Fazit

Das OLG Düsseldorf-Urteil ist ein wichtiger Erfolg für Unfallgeschädigte. Sie müssen nicht mehr zwischen Mietwagen und Nutzungsausfall wählen – die Entscheidung liegt bei Ihnen. Lassen Sie sich von Ihrer Versicherung nicht unter Druck setzen.


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