Neue BGH-Rechtsprechung: Merkantiler Minderwert auch bei älteren Fahrzeugen
Wichtiges Urteil für Geschädigte – Was Sie wissen müssen
Veröffentlicht am: 16. September 2025
Autor: DS Sachverständigenbüro Bielefeld
Das Urteil im Überblick
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem wegweisenden Urteil vom 12. Mai 2020 (Az. VI ZR 32/19) entschieden, dass auch bei Fahrzeugen über 5 Jahren ein merkantiler Minderwert geltend gemacht werden kann. Dies ist eine wichtige Entscheidung für alle Unfallgeschädigten in Bielefeld und ganz Deutschland.
Was bedeutet merkantiler Minderwert?
Der merkantile Minderwert bezeichnet den Wertverlust, den ein Fahrzeug durch einen Unfall erleidet – auch nach fachgerechter Reparatur. Käufer sind oft skeptisch gegenüber “unfallbeschädigten” Fahrzeugen und zahlen entsprechend weniger.
Die neue Rechtslage
Bisher galt: Merkantiler Minderwert nur bei Fahrzeugen bis 5 Jahre und unter 100.000 km.
Neu seit BGH-Urteil: Auch ältere Fahrzeuge können Anspruch auf Wertminderung haben, wenn:
– Das Fahrzeug in sehr gutem Zustand war
– Der Schaden erheblich war
– Eine fachgerechte Reparatur erfolgte
– Der Minderwert nachweisbar ist
Praktische Auswirkungen für Geschädigte
Für Fahrzeughalter bedeutet das:
– Höhere Entschädigungssummen nach Unfällen
– Auch bei älteren Fahrzeugen Wertminderung durchsetzbar
– Professionelle Gutachten werden noch wichtiger
Beispielfall aus unserer Praxis:
Ein 7 Jahre alter BMW 3er (Zeitwert: 18.000 €) wurde bei einem Auffahrunfall beschädigt. Reparaturkosten: 8.500 €. Dank des neuen Urteils konnten wir zusätzlich 2.200 € Wertminderung durchsetzen.
Was müssen Sie beachten?
1. Sofortige Schadensmeldung: Dokumentieren Sie den Unfallschaden umgehend
2. Professionelles Gutachten: Nur ein Sachverständiger kann Wertminderung korrekt ermitteln
3. Keine Schnellreparatur: Lassen Sie vor Reparatur ein Gutachten erstellen
4. Verhandlung mit Versicherung: Bestehen Sie auf Ihren Anspruch
Ihre Ansprüche in Bielefeld durchsetzen
Als zertifizierter KFZ-Sachverständiger in Bielefeld helfen wir Ihnen dabei:
– Professionelle Ermittlung der Wertminderung
– Verhandlung mit der Versicherung
– Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach neuester Rechtsprechung
Fazit
Das BGH-Urteil stärkt die Rechte von Unfallgeschädigten erheblich. Lassen Sie sich nicht mit zu niedrigen Angeboten abspeisen – auch bei älteren Fahrzeugen steht Ihnen oft mehr zu, als die Versicherung anfangs anbietet.
Haben Sie Fragen zur Wertminderung Ihres Fahrzeugs?
📞 Rufen Sie uns an: +4915111733834
📧 E-Mail: gutachter@unfallschaden-bielefeld.de
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