Unfallgutachten in Bielefeld

schnell & sicher zu Ihrem Recht
Ihr Gutachten von DS Sachverständigenbüro

Präzision und Unterstützung bei der Schadensabwicklung

Unfallgutachten: Zunächst die Basis schaffen. Dann erfolgreich zum Schadenersatz.

Ein Unfall passiert schnell. Zunächst kommt der Schreck. Anschließend folgen oft lange Diskussionen mit Versicherungen. Außerdem müssen Sie sich mit Werkstätten auseinandersetzen. Deshalb brauchen Sie ein genaues Unfallgutachten. Darüber hinaus muss es rechtssicher sein. Folglich können Sie Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen. Dabei hilft Ihnen das DS Sachverständigenbüro in Bielefeld.

Wann brauchen Sie ein Unfallgutachten

Zunächst die wichtigste Frage: Wann brauchen Sie ein Gutachten? Dabei gibt es mehrere Situationen. Außerdem ist es oft unverzichtbar:
Unfall ohne eigene Schuld
: Dabei tragen Sie keine Verantwortung. Folglich haben Sie Anspruch auf Schadenersatz..
Unklarer Unfallhergang: Hierbei hilft ein detailliertes Gutachten. Außerdem sichert es Beweise.
Höhere Schadenssumme: Sobald der Unfallschaden die Bagatellgrenze von 750 Euro übersteigt, sollten Sie ein Unfallgutachten erstellen lassen.
Verdacht auf verdeckte Schäden: Oft sind Schäden im ersten Moment nicht sichtbar. Ein Gutachten deckt solche Mängel auf.
Totalschaden: Zur Ermittlung des Restwerts und Wiederbeschaffungswerts ist ein Unfallgutachten nötig.

Häufige Fehler und wie ich Sie davor bewahre

Versicherungsdruck: Die gegnerische Versicherung wird oft versuchen, eigene Gutachter zu beauftragen. Als Geschädigter haben Sie jedoch das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen zu wählen. Ich helfe Ihnen, dieses Recht durchzusetzen.
Unzureichende Dokumentation: Ein lückenhaftes Gutachten kann zu Streitigkeiten führen. Ich sorge dafür, dass alle relevanten Details präzise und rechtssicher festgehalten werden.
Versteckte Schäden: Nicht sichtbare Schäden können zu Folgekosten führen. Ich prüfe Ihr Fahrzeug umfassend in Bielefeld, Gütersloh, Herford, um auch versteckte Mängel zu identifizieren.

Was beinhaltet ein Unfallgutachten?

Ein Unfallgutachten im DS Sachverständigenbüro enthält alle relevanten Informationen, die für die Schadensregulierung benötigt werden:
Schadensbeschreibung: - Detaillierte Dokumentation aller sichtbaren Schäden, wie Dellen, Kratzer oder Deformierungen.
- Prüfung auf verdeckte Schäden an tragenden Fahrzeugteilen, Elektronik oder Fahrwerk.
Reparaturkosten: -Kalkulation der Reparaturkosten nach Herstellervorgaben.
-Einschätzung, ob es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt.
Wiederbeschaffungswert: -Marktwert des Fahrzeugs vor dem Unfall, basierend auf Fahrzeugzustand, Ausstattung und regionalem Marktumfeld.
Restwert: -Ermittlung des Werts, den das beschädigte Fahrzeug auf dem Markt noch erzielen kann.
Wertminderung: -Berechnung der Wertminderung, die durch den Unfall entsteht, selbst nach einer fachgerechten Reparatur.
Beweissicherung: -Hochauflösende Fotos und präzise Beschreibungen für eine rechtssichere Dokumentation.

Ablauf eines Unfallgutachtens im DS Sachverständigenbüro

Erstkontakt und Terminvereinbarung: Nach einem Unfall kontaktieren Sie mich telefonisch oder per E-Mail. Ich biete flexible Termine, auch vor Ort, um Ihnen Zeit und Aufwand zu sparen.
Fahrzeugbegutachtung: Vor Ort oder in meiner Prüfstelle in Bielefeld untersuche ich Ihr Fahrzeug umfassend:
-Sichtprüfung von Karosserie und Lack.
-Analyse von Achsen, Rahmen und tragenden Strukturen.
-Untersuchung auf verdeckte Schäden, z. B. an Elektronik oder Sensorik.
Gutachtenerstellung: Basierend auf den Untersuchungsergebnissen erstelle ich ein vollständiges Gutachten.
Dieses umfasst:
-Reparaturkosten und Zeitaufwand.
-Wiederbeschaffungswert und Restwert.
-Ggf. die Einschätzung einer Wertminderung.
Kommunikation mit der Versicherung:
Auf Wunsch übermittle ich das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung und unterstütze Sie bei der Schadensregulierung.
Beratung und Nachbetreuung: Ich stehe Ihnen auch nach der Gutachtenerstellung zur Verfügung, etwa bei der Klärung offener Fragen oder bei Auseinandersetzungen mit der Versicherung.

Sonstige Fragen zum Unfallgutachten

Wer trägt die Kosten des Unfallgutachtens?

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, über nimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten. Sollten Sie eine Teilschuld haben, kläre ich gemeinsam mit Ihnen, welche kosten gedeckt werden und welche Sie eventuell selbst tragen müssen.
Die Begutachtung selbst dauert in der Regel 1-2 Stunden. Das fertige Gutachten erhalten Sie innerhalb von 2-3 Tagen.
Es ist wichtig, die Reparatur erst nach der Freigabe durch die Versicherung zu beginnen, damit alle Ansprüche gesichert sind. Ich unterstütze Sie bei der Kommunikation mit der Versicherung, um Verzögerungen zu vermeiden.
Im Falle eines Totalschadens ermittle ich den Restwert und den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs. Die Versicherung gleicht die Differenz aus, sodass Sie ein vergleichbares Fahrzeug erwerben können.
Ja, die von mir erstellten Unfallgutachten erfüllen alle Anforderungen für eine gerichtsfeste Dokumentation und können bei Bedarf vor Gericht verwendet werden.
Ihr unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Bielefeld ,Gütersloh, Herford

Kontaktieren Sie das DS Sachverständigenbüro in Bielefeld und lassen Sie sich unverbindlich beraten

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