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Interessante Artikel rund um das Thema Gutachten und Unfallschaden
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Gutachter Erstellung
Heckschaden am Fahrzeug mit Anhängerkupplung
Auch wenn die Anhängerkupplung noch so stabil aussieht sollte man diese nicht als Prallträger Missbrauchen. Schnell ist es passiert das dieses Stück „Blech “ beim durch einen anderen Fahrer beim Parken oder einfach weil dieser nicht aufgepasst hat angefahren wird. Äußerlich ist häufig kein Schaden erkennbar und dennoch ist hier Vorsicht geboten.


Gutachten Abwicklung
Tricks der Versicherer
Wer ohne eigenes Verschulden in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde geht am besten gleich zu einem unabhängigen Gutachter und Rechtsanwalt. Beide arbeiten in diesem Fall gratis für den Geschädigten denn die Kosten hierfür übernimmt die Versicherung des Verursachers. Hier geben wir euch einige Informationen mit welchen Tricks die Versicherer arbeiten und ……


Leihwagen nach Gutachten
Mietwagen nach Unfall - Was zahlen die Versicherer ?
In der Regel hat jeder Geschädigte nach einem unverschuldetem Unfall Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Dieses gilt auch für die Zeit von der Aufnahme des Schadens durch den Gutachter bis zur Fertigstellung des Gutachtens sollte das Fahrzeug unfallbedingt nicht Verkehrssicher sein. Ist das Gutachten da darf der Geschädigte 1-2 Tage überlegen ob das Fahrzeug nun repariert werden soll oder ob ein Ersatz gekauft werden soll.


Gutachter Erstellung
Heckschaden am Fahrzeug mit Anhängerkupplung
Auch wenn die Anhängerkupplung noch so stabil aussieht sollte man diese nicht als Prallträger Missbrauchen. Schnell ist es passiert das dieses Stück „Blech “ beim durch einen anderen Fahrer beim Parken oder einfach weil dieser nicht aufgepasst hat angefahren wird. Äußerlich ist häufig kein Schaden erkennbar und dennoch ist hier Vorsicht geboten.


Schadensersatz nach Gutachten
Schadenersatz, Anspruch des Geschädigten !
Ist es zu einem unverschuldeten Unfall gekommen, hat der Geschädugte einen Schadenersatzanspruch gegen den Verursacher und dessen Haftpflichtversicherung. Regelungen hierzu finden Sie im BGB §249 Abs.1. Demnach ist der Geschädigte so zu stellen, als wäre das Schadensereignis nie geschehen. “ Wer zu Schadenersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, als wäre das Schadensereignis nie eingetreten“

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