Neue BGH-Rechtsprechung verändert KFZ-Schadensregulierung
Die aktuellen Urteile des Bundesgerichtshofs haben erhebliche Auswirkungen auf die Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen. Als KFZ-Sachverständiger in Bielefeld verfolge ich diese Entwicklungen genau und erkläre Ihnen die wichtigsten Änderungen.
BGH VI ZR 15/23: Merkantiler Minderwert bei Gebrauchtwagen
Sachverhalt: 3 Jahre alter BMW mit 45.000 km, Unfallschaden 4.500€
Entscheidung: Merkantiler Minderwert 15% des Wiederbeschaffungswerts zugesprochen
Bedeutung für Bielefeld: Auch Gebrauchtwagen haben Anspruch auf Wertminderung
BGH VI ZR 12/23: Totalschaden-Grenze neu definiert
Die 130%-Regel wurde gelockert:
- Früher: Totalschaden bei Reparaturkosten über 130% des Wiederbeschaffungswerts
- Neu: Einzelfallprüfung, besonders bei besonderen Umständen möglich
Praktische Auswirkung: Mehr Fahrzeuge können repariert statt abgeschrieben werden
LG Bielefeld: Lokale Rechtsprechung zu Nutzungsausfallentschädigung
Fall aus der Region: Pendler mit täglich 80km Arbeitsweg
Entscheidung: Volle Nutzungsausfallentschädigung auch ohne konkreten Nachweis der Nutzung
Lernen Sie daraus: Dokumentieren Sie Ihre Fahrgewohnheiten
Trend-Analyse 2024/2025: Was sich ändert
1. Elektrofahrzeuge:
- Neue BGH-Rechtsprechung zu Batterieprüfungen
- Höhere Sachverständigenkosten werden anerkannt
2. Assistenzsysteme:
- Kalibrierungskosten sind erstattungsfähig
- Neue Haftungsfragen bei autonomem Fahren
3. Inflation-Anpassung:
- Sachverständigenkosten steigen auf 150€/Stunde
- Werkstattkosten werden regional angepasst
Was bedeutet das für Sie?
Als Unfallgeschädigter profitieren Sie von der veränderten Rechtsprechung. Wichtig ist jedoch, dass Ihr Gutachten alle neuen Rechtsprechungen berücksichtigt.
Rechtssichere Gutachten in Bielefeld
Als erfahrener KFZ-Sachverständiger erstelle ich Gutachten, die der aktuellen BGH-Rechtsprechung entsprechen und Ihre Ansprüche vollständig geltend machen.