Unfallgutachen

Unfall Gutachten in Bielefeld 

unser Gutachterservice

unabhängig – unparteiisch – schnell DS Sachverständigenbüro Bielefeld


Um im Schadenfall nicht auch noch finanziellen Schaden zu erleiden kümmern wir uns um die unabhängige und Rechtssichere Abwicklung Ihres Unfallschadens. Dabei entscheiden Sie selber ob Sie das Fahrzeug reparieren lassen wollen oder sich die Schadensumme auszahlen lassen. Wir stehen Ihnen den ganzen Abwicklungsprozess zur Seite.

02. Kurzgutachten

Für den Fall das die Schadenhöhe 750 € nicht übersteigen sollte, handelt es sich um einen so genannten "Bagatellschaden". Dennoch sollten wir hier ein Kurzgutachten erstellen und Ihren Schaden dokumentieren und Ihre Ansprüche sichern.
Kontaktieren Sie uns für mehr Informationen zu diesem Thema.

03. Wertgutachten

Ein Wertgutachten wird immer dann benötigt wenn Sie den genauen Wert Ihres Fahrzeuges Festlegen müssen. Das kann zu einen ein Anstehender Verkauf sein oder auch als Absicherung für Kredite oder für Amtsangelegenheiten. Gerne Unterstützen wir Sie bei Ihrem Vorhaben.

Schadenersatz oder Wiederherstellung ?

§ 249 BGB Abs. 1 

Wer zu Schadenersatz verpflichte ist, hat diesen Zustand wieder herzustellen, der bestehen würde, als wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nie eingetreten wäre…..                                            

Klar gesprochen heißt das, das Sie keinerlei Nachteile aus dem Schadenereignis erlangen dürfen. Alles was Notwendig ist um den Schaden Sach und Fachgerecht wieder herzustellen muss erbracht werden. Das Schließt die Gutachterkosten und Kosten für den Rechtsbeistand mit ein.  

Machen Sie von Ihrem Recht gebrach und überlassen Sie die Beurteilung und Abwicklung Ihres Schaden den Profis. 

Warum sollte man ein Gutachten erstellen?

Für eine lückenlose Beweissicherung ist es Notwendig den vorliegenden Schaden detailliert zu Dokumentieren. Hiermit gehen wir späteren Unstimmigkeiten zur Frage der Schadenhöhe aus dem Weg. Sollte durch den Schaden das Fahrzeug im Wert gemindert werden müssen wir dieses auch Dokumentieren und zu Ihren Gunsten Festhalten. Anhand von diversen Faktoren wie Neupreis, Wiederbeschaffungswert, Fahrzeugalter und Reparaturart wir die Wertminderung ermittelt.                                                                                                 Während der Reparaturdauer Ihres Fahrzeuges steht Ihnen ein Leihfahrzeug zu. Diese wird im Gutachten von uns Festgelegt und eine Mietwagenklasse für Ihr Fahrzeug angegeben, so dass Sie auch für diese Zeit Anspruch auf einen gleichwertigen Ersatz haben.                                                                                           Sollten Sie den Mietwagen nicht in Anspruch nehmen haben Sie das recht sich den Nutzungsausfall Ihres Fahrzeuges auszahlen zu lassen.                                     Lassen Sie das Gutachten immer nur von einem freien und unabhängigen Sachverständigen erstellen denn nur so können Sie sicher sein das kein Interessenkonflikt besteht. 

4 Schritte der Schadenabwicklung

01.

Rufen Sie uns an und melden den Schaden. Sofort vereinbaren wir einen Besichtigungstermin mit Ihnen. in der Regel schon am gleichen Tag

02.

Begutachtung des Schadens

Sie entscheiden wo das Fahrzeug begutachtet wird. Unser Gutachter kann den Schaden an einem Ort Ihrer Wahl oder in unserem Büro in Bielefeld aufnehmen.

03.

Erstellung des Gutachtens

Unser Gutachter erstellt nun eine Schadenkalkulation und fertigt das Gutachten. In der Regel schicken wir Ihnen das Gutachten binnen 24 Stunden per email zu.

04.

Wir begleiten Sie in allen Fragen rund um die Schadenregulierung 

sonstige Ansprüche

  • Reparturkosten 
  • Mietwagenkosten
  • Bergungskosten
  • Abschleppkosten
  • Wiederbeschaffungskosten
  • Entsorgungskosten
  • Arztkosten
  • Schmerzensgeld
  • Arbeitsausfall
  • Gutachterkosten
  • Anwaltskosten
  • Finanzierungskostgen
  • Meldegebühren