Kaskoschaden
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Kasko Gutachten
Beim Kaskoschaden wird der Schaden in der Regel von der eigenen Versicherung reguliert.
In diesem Fall ist die Versicherung Weisungsbefugt. Das bedeutet, dass die Versicherung Ihr weiteres Vorgehen vorgibt. Sie entscheidet welcher Gutachter für die Schadensbeurteilung zugeteilt wird. Sonstige Leistungen wie man Sie beim Haftpflichtschaden kennt werden hier in der Regel nicht übernommen. Es wird lediglich der Schaden am Fahrzeug reguliert. Kosten für Leihfahrzeug, Nutzungsausfall, Wertminderung etc. werden häufig nicht übernommen.
Rechts sehen Sie einige Beispiele für den Kaskoschaden.
- Wildschaden
- Glasbruch
- selbstverschuldeter Unfall
- Diebstahlschaden
- Einbruchschaden
24/7 Gutachter Bielefeld
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