Ihr Recht

Fragen, Antworten und Gerichtsurteile Rund um die Schadenabwicklung

Ihr Gutachter in Bielefeld

Geschädigter im Schadenfall

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls haben Sie grundsätzlich das Recht auf freie Gutachterwahl.
Sie entscheiden wen Sie für die Begutachtung und Beweissicherung Ihres Schadens verpflichten möchten. 

 

Sogar in dem Fall wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen.

 

Anders sieht es jedoch aus wenn Sie der Unfallverursacher sind . Dieses ist meist der Fall bei Kaskoschäden. Hier ist die Versicherung weisungsbefugt und und hat das Recht Ihnen einen Versicherungsgutachter zur Seite zu stellen. Dieses ist meistens auch so in Ihrem Versicherungsvertrag geregelt.

Bitte klären Sie in diesem Fall mit Ihrer Versicherung ob Sie einen freien Sachverständigen in Anspruch nehmen dürfen. 

In der Grundsatzentscheidung des Bremer Oberlandesgerichtes beschließen die Richter, dass die Auslagen, die für den Geschädigten bei der Begutachtung
seines beschädigten Fahrzeuges entstehen, 
grundsätzlich vom Schädiger, entsprechend der Schadenswiedergutmachung, zu tragen sind.

OLG Bremen

Rechtsberatung im Schadenfall

 

Laut derzeitiger Rechtssprechung darf nur ein zugelassener Rechtsanwalt im Haftpflichtschaden beratend für Sie tätig werden und Ihre Forderung gegen die Versicherung durchsetzen. 

Wir als Sachverständigenbüro sind für die Beantwortung der technischen Fragen zuständig. Wir bestimmen die Schadenhöhe und setzen den Reparaturweg fest welcher zur Wiederherstellung Ihre Schadens notwendig ist. Hierzu gehören auch  die Reparaturdauer , Wertverlust , Leifahrzeugklasse.

 

Ihre Rechte Im Überblick :

 

  1. freie Gutachterwahl als Geschädigter

Als Geschädigter deines Unfalls haben Sie das Recht einen Gutachter Ihrer Wahl für die Beurteilung Ihres Schadens zu beauftragen. Dieses Haben Sie auch dann wenn die Versicherung oder der Verursacher schon einen Gutachter engagiert hat. Sie haben das Recht diesen Abzulehen und einen unabhängigen Guatchter mit der Schadenaufnahme zu beauftragen.

 

  1. Schadenersatz für den erlangten Schaden

Sie haben das Recht Ihren Schaden in vollem Umfang ersetzt zu bekommen. Dieses Umfasst auch alle Zusatzleistungen welche für die Herstellung des Ur-Zustandes erforderlich sind.

Bei der 130% Regelung sogar wenn der Schaden den Fahrzeugwert um 30 % übersteigt.

 

  1. Berücksichtgung der Wertminderung

Trotz Fachgerechter Instandsetzung Ihres Schadens kann es vorkommen das Schadenbedingt der

Ihr Fahrzeug an Wert verloren hat. In diese Fall ist die gegnerische Versicherung Verpflichtet diesen Betrag auszugleichen.

 

  1. Mietwagen oder Nutzungsausfall Entschädigung

 Als Geschädigter eines Unfalles haben Sie für die nachgewiesene Reparaturdauer Anspruch auf ein Leihfahrzeug. Sollte Sie auf ein Leihfahrzeug verzichten bekommen Sie stattdessen es Nutzungsausfallentschädigung. Die Höhe dieser Entschädigung richtet sich nach Fahrzeugwert und Fahrzeugklasse und wird von Ihrem Gutachter festgelegt.

 

  1. Rechtsanwalt Ihrer Wahl  Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche und zu rechtlichen Beratung haben Sie das Recht einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Losten hierfür Trägt die gegnerische Versicherung .